Zuwendungsarten und steuerliche Absetzbarkeit
Spenden
Spenden an die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung sind steuerlich abzugsfähig.Wir stellen bereits ab 25 Euro automatisch Spendenbescheinigungen aus. Auf Wunsch auch als jährliche Sammelbestätigung.
Beiträge und Spenden bei MitgliedschaftBeiträge als Fördermitglied im Förderverein der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung sind als Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke steuerlich abzugsfähig, ebenso wie zusätzliche Spenden. Sie erhalten jährlich zu Jahresbeginn eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung.
Kranzspenden / Jubiläumsspenden
Sie bitten um Spenden statt Blumen oder Kränzen anlässlich einer Beisetzung. Sie bitten um Spenden statt Geschenken bei Jubiläen, Hochzeiten, runden Geburtstagen, Geschäftseröffnungen o.ä. Wenn Sie uns vorab das in der Anzeige oder (Einladungs-/Trauer-)Karte veröffentlichte Kennwort bekannt geben, können wir Ihnen nach Abschluss eine Spenderliste mit Gesamtsumme zusenden.
Testamente/Vermächtnisse
Sie können die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung mit einem Vermächtnis über eine bestimmte Summe oder einen bestimmten prozentualen Anteil an Ihrem Vermögen bedenken, oder die Stiftung in Ihrem Testament als Erben einsetzen. Die Stiftung ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Errichtung einer rechtlich unselbständigen, treuhänderischen Stiftung unter dem Dach der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung
Sie können zu Lebzeiten oder über den Tod hinaus eine treuhänderische Stiftung, die z.B. Ihren Namen trägt, unter dem Dach der Stiftung gründen. Die Erträge aus dem Vermögen werden von der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung verwaltet und für den von Ihnen bestimmten Zweck verwendet.Sie genießen erhebliche steuerliche Vorteile – durch steuerliche Abzugsfähigkeit zu Lebzeiten, und Befreiung von der Erbschaftssteuer. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.