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Historie Wir blicken auf sechzehn Jahre erfolgreiche Stiftungsarbeit zurück - ein Ansporn und guter Grund, mutig die Zukunft "in Angriff zu nehmen". Hier finden Sie chronologisch geordnet die wichtigsten Meilensteine seit der Stiftungsgründung 1995. Mai 2011 – Bundesärztekammer verbietet die Hilfe zur Selbsttötung Die Bundesärztekammer schließt Ende Mai die ärztliche Hilfe zur Selbsttötung in ihrer Musterberufsordnung eindeutig aus. Die Patientenschutzorganisation begrüßt diese Entscheidung. Bereits im Dezember 2010 hatte sie gegen eine Aufweichung der Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung gekämpft. Mai 2011 – Gesetz zur Arbeitnehmerfreizügigkeit tritt in Kraft Seit dem 1. Mai 2011 dürfen Arbeitnehmer aus Osteuropa ohne Beschränkung in Deutschland arbeiten. Die Patientenschützer fordern, Einstellungen im Pflegebereich an Bedingungen zu knüpfen: Sprachtests und Qualifikationsstandards. Die Stiftung bezweifelt, dass mit der Öffnung des Arbeitsmarktes der Mangel an Fachkräften behoben werden kann. Die meisten qualifizierten Kräfte sind schon vor Jahren in andere EU-Länder gewandert. Mai 2011 – Eckpunkte für das Patientenrechtegesetz Bei einer Anhörung im Bundesministerium für Justiz geht es um die Eckpunkte des geplanten Patientenrechtegesetzes. Die Patientenschützer sind Gutachter bei der Anhörung. Sie fordern die Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern sowie das unverzügliche Akteneinsichtsrecht. Mai 2011 – Änderungen im Betäubungsmittelrecht Schwerstkranke und Sterbende dürfen seit diesem Monat Cannabis-haltige Medikamente legal zur Schmerzbehandlung einsetzen. Die rechtlichen Neuregelungen enthalten jedoch keine Vorgaben für die geforderte patientenunabhängige Bevorratung von Betäubungsmitteln in Pflegeheimen. Mai 2011 – Bundestag beschließt Änderungen beim Pflege-TÜV Die Bundesregierung greift eine Forderung der Patientenschützer zur Verbesserung des Pflege-TÜVs von Mitte 2010 auf: Der Bundestag beschließt ein Gesetz, demzufolge Konflikte zwischen den verantwortlichen Leistungserbringern und Kostenträgern bei der Verbesserung des Pflege-TÜVs künftig durch eine Schiedsstelle gelöst werden sollen. Der Patientenschutzorganisation reicht das nicht aus. Sie fordert, die Einzelnoten besser vergleichbar zu machen. Zudem sollen Patientenverbände in die Diskussionen innerhalb der Schiedsstelle eingebunden werden. April 2011 – Parlamentarischer Abend zum ärztlich assistierten Suizid Die Patientenschutzorganisation hatte zum Parlamentarischen Abend geladen. Die Bundestagsmitglieder trafen dabei auf Soraya Wernli, Aussteigerin bei einer Schweizer Sterbehilfeorganisation. Sie berichtete von ihren negativen Erfahrungen. Mit dem Vortrag warb die Stiftung verstärkt für ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe, so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. März 2011 - Verbesserungen von Schmerztherapie gefordert Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung stellt Vorschläge zur Verbesserung des Betäubungsmittelrechtes zugunsten von Schwerstkranken und Sterbenden vor. Sie will erreichen, dass Pflegeheime einen patientenunabhängigen Notfallvorrat an hochwirksamen Schmerzmitteln anlegen dürfen. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, von einem Pflegeheim in ein Hospiz verlegt werden zu können. Ärzte sollen ihren Patienten zudem einen Schmerzmittelvorrat überlassen dürfen. Dezember 2010 – Neue HPCV-Studie Die Studie weist erneut eine unzureichende hospizliche und palliative Versorgung in Deutschland nach. Fast 400.000 Schwerstkranke und Sterbende blieben ohne professionelle palliative und hospizliche Begleitung. (zur Studie) Juli 2010 - Einheitliche Regeln für den Brandschutz in Pflegeeinrichtungen gefordert Wieder sterben zwei Bewohner eines Pflegeheims bei einem Zimmerbrand. Es sind zwei von etwa 20 Brandopfern in Seniorenheimen pro Jahr. Die Patientenschützer fordern bundesweit einheitliche Regeln für den Brandschutz in Pflegeeinrichtungen: Zur Feuerwehr aufgeschaltete Brandmeldeanlagen, Rauchmelder in jedem Zimmer und eine Sprinkleranlage, die den gesamten Sicherheitsbereich abdeckt. Juli 2010 – Erster Vorstoß auf dem Weg zum Patientenrechtegesetz Die Patientenschützer treffen sich mit dem Bundespatientenbeauftragten, Wolfgang Zöller, und stellen ihm die zentralen Punkte zum Patientenrechtegesetz vor: ein Arzt in jedem Hospiz; Verstöße gegen die Dokumentationspflicht als Ordnungswidrigkeit zu ahnden; eine Obduktionspflicht in Pflegeeinrichtungen; ein Dienstleistungshaftpflichtgesetz; die Möglichkeit, von Pflegeeinrichtungen in stationäre Hospize umzuziehen. Juni 2010 - Sterbehilfe-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Ein Rechtsanwalt hatte seiner Mandantin geraten, die Magensonde der im Wachkoma liegenden Mutter zu durchtrennen. Diese hatte in einem Gespräch mit der Tochter geäußert, nicht an Schläuchen hängen zu wollen. Die Richter des BGH hielten ein Vier-Augen-Gespräch zwischen der Verstorbenen und deren Tochter zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens für ausreichend. Für die Patientenschützer eine kurzsichtige Entscheidung. Dezember 2009 – Deutsche Hospiz Stiftung benennt sich um in Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung Die 1995 gegründete Deutsche Hospiz Stiftung gibt ihre Umbenennung in Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung bekannt. Der neue Name unterstreicht, dass die Stiftung weder Dachverband noch Interessensvertretung hospizlicher Einrichtungen ist, sondern einzig und allein Sprecherin der Schwächsten unserer Gesellschaft. Die Aufgabe der Patientenschutzorganisation ist es, den Hospizgedanken überall dort zu verankern, wo Menschen sterben – also auch und vor allem in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Gleichzeitig wird die bisherige Supervisionskostenförderung für ambulante Hospizdienste eingestellt. So kann sich die Stiftung voll auf das Patientenschutztelefon und die Schiedsstelle Patientenverfügung konzentrieren. Möglich ist das auch dank politischer Erfolge der Stiftung: Die Hospizdienste können sich die bislang von der Patientenschutzorganisation bezahlten Ausgaben auch von den Krankenkassen ausgleichen lassen. Oktober 2009 – Deutsche Hospiz Stiftung erhält den „Springer Charity-Award“ Gemeinsam mit der Deutschen KinderKrebshilfe gewinnt die Deutsche Hospiz Stiftung den in diesem Jahr erstmals verliehenen „Charity-Award“ des Springer-Fachverlags. Unter zehn nominierten gemeinnützigen Organisationen haben die Leser der medizinischen Zeitschriften des Verlags die Stiftung ausgewählt, um sie für ihr soziales Engagement zu ehren. August 2009 – Patienten in Hospizen müssen keinen Eigenanteil mehr bezahlen Eine langjährige Forderung der Stiftung wird endlich Gesetz: Stationäre Hospize dürfen von keinem gesetzlich versicherten Patienten mehr einen Eigenanteil für seinen Aufenthalt verlangen. Stattdessen müssen die Krankenkassen stärker herangezogen werden. Sie tragen jetzt 90 Prozent der Kosten. Den übrigen Anteil übernehmen die Hospize auf eigenen Wunsch selbst. Juni 2009 – „Schiedsstelle Patientenverfügung“ ins Leben gerufen Nur eine Woche nachdem der Bundestag das Patientenverfügungsgesetz verabschiedet hat, ruft die Deutsche Hospiz Stiftung die „Schiedsstelle Patientenverfügung“ ins Leben. Im Falle von Konflikten rund um Vorsorgedokumente können sich sowohl Ärzte als auch Angehörige gebührenfrei beraten und strittige Dokumente prüfen lassen. Je nach Bedarf reicht die Hilfestellung der Patientenschutzorganisation von der telefonischen Beratung über die Erstellung von Gutachten bis hin zur Vermittlung vor Ort. Juni 2009 – Patientenverfügungsgesetz verabschiedet Das jahrelange Ringen der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat sich gelohnt: Der Bundestag hat am 18. Juni ein Patientenverfügungsgesetz beschlossen Damit sind Leitplanken eingezogen, an denen sich Betroffene, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter orientieren können. Dass der bisherige ethische Wildwuchs nun eingedämmt ist, beruht auch auf dem Einsatz der vielen Menschen, die sich an der Stiftungs-Kampagne „Patientenverfügungsgesetz jetzt!“ beteiligt haben. Da das Gesetz die Bedeutung von individueller Beratung ignoriert, ist allerdings nicht sichergestellt, dass alle Verfügungen den Ansprüchen des neuen Gesetzes gerecht werden. Die Deutsche Hospiz Stiftung rät deshalb, die eigene Vorausverfügung, die ohne Beratung entstanden ist, genau zu prüfen. Februar 2009 – Suizidhelfer Kusch gestoppt Öffentlicher Druck und eine Niederlage vor Gericht haben den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch dazu veranlasst, seine kommerzielle Suizidvermittlung einzustellen. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung konnte viele Menschen bewegen, sich öffentlich gegen Kuschs Machenschaften zu positionieren. Auch Kanzleramtschef Thomas de Maizière unterstützte die Stiftung. Ein noch zu erreichendes Ziel bleibt das gesetzliche Verbot der kommerziellen Suizidvermittlung. Mai 2008 – Die Deutsche Hospiz Stiftung erhält den Arnold-Janssen-Preis Weil sie sich als Patientenschutzorganisation für die Anliegen Schwerstkranker und Sterbender einsetzt und tatkräftige Hilfe leistet, wird die Deutsche Hospiz Stiftung mit dem Arnold-Janssen-Preis der Stadt Goch ausgezeichnet. Der Preis ist nach dem in Goch geborenen Gründer des weltweit tätigen Steyler Missionswerkes benannt, der 2003 heilig gesprochen wurde. Die Deutsche Hospiz Stiftung verwendet das Preisgeld in Höhe von 15.000 für das bundesweit einzige Schmerz- und Hospiztelefon, an dem Anrufer kostenlose, unbürokratische und schnelle Hilfe erhalten. Februar 2008 – Studie zur hospizlichen Begleitung und Palliative-Care-Versorgung in Deutschland 2007 (HPCV-Studie) Die Deutsche Hospiz Stiftung stellt in der Landespressekonferenz in Düsseldorf ihre Studie zur Versorgungssituation im Bereich der hospizlichen Begleitung und der Palliative-Care-Versorgung in Deutschland vor. Darin werden Zahlen erhoben, wie viele Menschen Angebote aus diesen beiden Bereichen erhalten. Erstmals gibt es Informationen darüber, wo genau Betroffene in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden. Die Veröffentlichung der Studie ist verbunden mit einem Appell an die Politik, den noch immer sehr geringen Versorgungsgrad durch strukturelle Veränderungen anzuheben. April 2007 - Rechtsanspruch auf spezialisierte palliative Versorgung Der Gesetzgeber greift Vorschläge aus dem Entwurf für ein Palliativleistungsgesetz der Deutschen Hospiz Stiftung auf: Mit der Gesundheitsreform wird ein Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung für jeden Versicherten festgeschrieben. Möglich wurde das erst durch die intensive politische Arbeit der Stiftung. Sie wird nun auch die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs in die Praxis genau beobachten. Mai 2006 - Palliativleistungs-Gesetz Die Koalitionsvereinbarungen ernst genommen: Die Deutsche Hospiz Stiftung präsentiert einen Entwurf für ein „Gesetz zur Versorgung der palliativen und hospizlichen Versorgung“. Damit weist die Patientenschutzorganisation den inhaltlichen Weg für eine Neustrukturierung des Gesundheitssystems. September 2005 - Spektakulär: Protest gegen Dignitas Spektakulär: Als einzige Organisation protestiert die Deutsche Hospiz Stiftung in Hannover gegen die Vereinsgründung des deutschen Ablegers der Schweizer Sterbehelfer-Organisation Dignitas. Mit Plakaten und Bannern macht die Deutsche Hospiz Stiftung vor Ort deutlich: Das Geschäftemachen mit dem Tod ist menschenverachtend und unwürdig. Juni 2005 - Patientenverfügungs-Gesetz Die Deutsche Hospiz Stiftung stellt in Berlin als einzige Organisation ihren Entwurf eines „Gesetzes zur Sicherung der Autonomie und Integrität von Patienten am Lebensende“ vor. Dieser führt die Bereiche Autonomie und Integritätsschutz im Bereich Patientenverfügung zusammen. November 2003 - Briefaktion: Europarat gegen aktive Sterbehilfe Der Sozialausschuss des Europarats soll den Mitgliedsstaaten die europaweite Legalisierung der aktiven Sterbehilfe empfehlen. Dagegen setzt die Deutsche Hospiz Stiftung ein Zeichen: In einer außergewöhnlichen Briefaktion wendet sie sich an alle politischen Entscheidungsträger und schreibt 2.000 Briefe, unter anderem an den Bundeskanzler Gerhard Schröder, die Außenminister des Ministerrats, die Delegierten der Parlamentarischen Versammlung und ihre Vertreter sowie an die internationalen Dachverbände für Palliativmedizin und für Hospizarbeit. Die Briefe werden in 16 Landessprachen übersetzt. Juni 2002 - Plakat-Aktion "Aktive Lebenshilfe statt aktiver Sterbehilfe" Bundesweit informieren 160.000 Plakate in Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Rathäusern über aktive, indirekte und passive Sterbehilfe. Die europaweit einzigartige Plakat-Aktion unterstützen über 40 hochrangige Repräsentanten wichtiger Institutionen aus den Bereichen Politik, Gesundheitswesen, Hochschulen, Recht und Journalismus. Darunter: Edmund Stoiber, Ulla Schmidt, Angela Merkel, Karl Kardinal Lehmann, Claudia Roth und Jörg-Dietrich Hoppe. Mai 2000 - Euthanasie-Patent wird gestoppt: Erfolg beim Europäischen Patentamt in München Zum ersten Mal wird ein Patent gestoppt. Nach der Initiative der Deutschen Hospiz Stiftung, „Menschen sind keine Ratten“, erklärt das Europäische Patentamt das Patent auf einen Euthanasiecocktail für sittenwidrig. Die Michigan State University hatte dieses zum Töten von Säugetieren beantragt. Darin eingeschlossen: der Mensch. Dezember 1998 - Stiftung stellt ersten deutschen Lehrstuhl für Palliativmedizin vor In Aachen stellt die Deutsche Hospiz Stiftung den ersten deutschen Lehrstuhl für Palliativmedizin an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule vor. Michael Wirtz, Mitglied des Stiftungsrats der Deutschen Hospiz Stiftung, gründete zur Finanzierung des Lehrstuhls die Grünenthal-Stiftung Palliativmedizin. März 1998 - Dortmunder Erklärung „Menschliche Zuwendung statt aktiver Sterbehilfe“ In einer bundesweiten Aktion sammelt die Deutsche Hospiz Stiftung über 150.000 Unterschriften. Die Aktion „Menschliche Zuwendung statt aktiver Sterbehilfe“ wird unter anderem durch den Bundespräsidenten Johannes Rau, den Bundeskanzler Helmut Kohl, den Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland, Ignatz Bubis sowie der Bischöfin Maria Jepsen und Friedrich Kardinal Wetter unterstützt. Januar 1997 - Bundesweites Schmerz- und Hospiztelefon startet Das bundesweit einzigartige Schmerz- und Hospiztelefon (heute: Patientenschutztelefon) nimmt seine Arbeit auf. Bis heute informierten sich rund 250.000 Menschen über diesen Service der Deutschen Hospiz Stiftung zu den Themen Patientenschutz, Tod und Trauer. Diesen Service förderte die Deutsche Hospiz Stiftung in den vergangenen zehn Jahren mit rund 2,4 Millionen Euro. Dezember 1996 - Verhandlungserfolg: Seehofer stimmt Teilfinanzierung stationärer Hospize zu Um die stationäre Hospizarbeit gesetzlich zu regeln, führt die Deutsche Hospiz Stiftung ein Gespräch mit Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer. Damit wird die Teilfinanzierung der stationären Hospize eingeleitet. Zu diesem Gespräch bittet die Deutsche Hospiz Stiftung auch die Bundesarbeitsgemeinschaft und die Landesarbeitsgemeinschaften Hospiz an den Verhandlungstisch. Beginn der Förderung von Hospizdiensten. Bis heute förderte die Deutsche Hospiz Stiftung 160 Projekte mit rund 3,5 Millionen Euro. |
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Service Patientenverfügung
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