Deutsche Hospiz Stiftung, Patientenschutz, Patientenverfügung, Beratung, Vorsorgedokumente, Bundeszentralregister Willenserklärung, Schmerz- und Hospiztelefon
Unser Ziel
Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat für sich den Leitspruch gewählt "Weil Sterben auch Leben ist". Der Umgang mit Sterbenden und mit dem Tod ist ein Spiegelbild unseres Umgangs mit dem Leben.

Die Maxime muss sein: Schutz des Lebens und Achtung vor dem Menschen. Dazu gehört auch, die Selbstbestimmung jedes einzelnen zu wahren, ganz besonders am Lebensende.

Für jeden Menschen muss an jedem Ort und zu jeder Zeit eine seine Würde achtende Versorgung gewährleistet sein. Dazu gehört eine umfassende palliativmedizinische und -pflegerische sowie psychosoziale Begleitung.

Wie wir an erfolgreichen Modellen weltweit sehen, ist dies möglich. Auch in Deutschland gibt es einige beeindruckende Beispiele. Doch insgesamt sind wir hier noch "Entwicklungsland". In unserem oftmals auf Hochleistung spezialisierten Gesundheitssystem hat die Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden bislang keine Priorität.

Noch immer erhalten in Deutschland nur rund drei Prozent der Betroffenen diese professionelle Palliative-Care-Versorgung (professionelle medizinische und pflegerische Begleitung Schwerstkranker und Sterbender). Besonders spürbar ist das dort, wo die meisten Menschen sein möchten, wenn sie sterben: zu Hause.


Deshalb fordert die Patientenschutzorganisation
Deutsche Hospiz Stiftung:


  • Es muss gewährleistet sein, dass jeder pflegebedürftige Mensch eine Pflege erhält, die auf seine Bedürfnisse ausgerichtet ist.

  • Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf professionelle Sterbebegleitung.

  • Für den ambulanten Bereich, aber auch für den Einsatz in Pflegeheimen müssen ausreichend hochprofessionelle Teams zur Begleitung Schwerstkranker und Sterbender geschaffen werden.

  • Es muss in Zukunft möglich sein, in Hospizen Ärzte anzustellen.

  • Die Finanzierung der Leistungen für Schwerstkranke und Sterbende muss zukünftig ausschließlich über die Gesetzliche Krankenversicherung und nicht, wie bisher, teilweise durch die Pflegeversicherung erfolgen.

  • Die besonderen Bedürfnisse Demenzkranker müssen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt und damit abrechenbar werden.

  • Wir plädieren für ein striktes Tötungsverbot. Dazu gehört die Ablehnung des assistierten Suizids und der aktiven Sterbehilfe, wie sie im § 216 StGB "Tötung auf Verlangen" als Straftatbestand beinhaltet ist.


  • Geschäftsführender Vorstand Eugen Brysch: "Helfen Sie mit, unsere Ziele zu verwirklichen."
    Service Patientenverfügung
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