![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Pressemitteilungen der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung 2005
07.10.2005 Bilanz der Deutschen Hospiz Stiftung zum Welthospiztag 2005: Herausforderungen der Zukunft annehmen
09.09.2005 20 Millionen Wähler ignoriert. Angst vor Pflege im Alter und keine Antworten der Parteien
01.09.2005 Deutsche Hospiz Stiftung wirft Friedrich Merz Zynismus vor. Angela Merkel muss sich distanzieren
24.03.2005 Fälle wie Schiavo gibt es auch bei uns
24.02.2005
Deutsche Hospiz Stiftung dankt Zypries Berlin. „Der Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen wäre nicht praxistauglich gewesen. Daher war es ein folgerichtiger Schritt vom Bundesjustizministerium, diesen zurückzuziehen“, sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Wie am Donnerstag in Berlin bekannt wurde, wird stattdessen ein Gesetzentwurf als Gruppenantrag in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums wird dabei nur noch als Vorlage benutzt. Die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden hatte in einer bundesweiten Briefaktion zum Protest gegen den Gesetzentwurf aufgerufen. „Die Kritik der Deutschen Hospiz Stiftung war erfolgreich. Vereine, Verbände und Politiker haben uns unterstützt und damit den Druck erhöht. Wir danken der Bundesjustizministerin, dass sie die Konsequenzen aus der öffentlichen Meinung gezogen hat.“ Überwiegender Konsens: Schriftlichkeit ist erforderlich Kritisiert wurde vor allem, dass der Gesetzentwurf von jeglicher Formvorschrift für Patientenverfügungen abgesehen hatte. „Diese geplante Formfreiheit konnte niemand so recht nachvollziehen“, so Brysch. „Wie hätten mündliche Äußerungen, durch Dritte überliefert, über das Schicksal eines Menschen entscheiden können? Vorsorgedokumente sind schriftlich abzufassen, sonst können sich verheerende Missverständnisse ergeben.“ Ein weiterer höchst bedenklicher Punkt war, dass laut Gesetzentwurf ein Bevollmächtigter allein und ohne Rücksprache mit Ärzten über lebensverlängernde Maßnahmen eines schwerstkranken Patienten hätte entscheiden können. „Es wäre unverantwortlich gewesen, einer Einzelperson, die sich mit medizinischen Fachfragen in keiner Weise auskennt, die alleinige Verantwortung über das Leben oder Sterben eines Menschen aufzubürden.“ Hintergrund Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas. |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Service Patientenverfügung
0231 / 73 80 730030 / 28 44 48 40 089 / 20 20 810 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||