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Pressemitteilungen der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung 2005
07.10.2005 Bilanz der Deutschen Hospiz Stiftung zum Welthospiztag 2005: Herausforderungen der Zukunft annehmen
09.09.2005 20 Millionen Wähler ignoriert. Angst vor Pflege im Alter und keine Antworten der Parteien
01.09.2005 Deutsche Hospiz Stiftung wirft Friedrich Merz Zynismus vor. Angela Merkel muss sich distanzieren
17.06.2005
Deutsche Hospiz Stiftung stellt praxistauglichen Gesetzentwurf vor Berlin. „Wir brauchen endlich einen tragfähigen Kompromiss zum Thema Selbstbestimmung im Patientenrecht. Doch wir haben Sorge, dass aktuelle wahlpolitische Diskussionen den Patientenschutz verdrängen“, sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Um den Gesetzgebungsprozess im Bereich Patientenverfügung konstruktiv zu unterstützen, hat die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden daher einen eigenen Gesetzentwurf formuliert. „Der Entwurf soll gleichermaßen die Autonomie und die Integrität von Patienten am Lebensende achten. Es muss endlich etwas getan werden gegen die Verunsicherung sowohl der Menschen, die verbindlich vorsorgen wollen, als auch der Ärzte und Vormundschaftsrichter.“ Klare Kriterien gegen Mutmaßlichkeit Der Vorschlag für das Gesetz beruht auf der wissenschaftlichen Arbeit des Staatsrechtlers Prof. Dr. Wolfram Höfling und den praktischen Erfahrungen der Deutschen Hospiz Stiftung. Demnach müssen Patientenverfügungen schriftlich vorliegen und nach Beratung verfasst worden sein. Die letzte Aktualisierung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Trifft die Patientenverfügung dann hinreichend die konkrete Krankheitssituation, ist sie auch vor dem Sterbeprozess verbindlich. „Wenn keine valide Patientenverfügung vorliegt, sind klare Bedingungen an die Ermittlung des mutmaßlichen Willens zu stellen. Sonst droht schwerstkranken Patienten Fremdbestimmung“, sagt Höfling. Diese Bedingungen sind im Gesetzentwurf ebenfalls benannt. Weiterhin formuliert der Vorschlag, wann das Vormundschaftsgericht zur Überprüfung herangezogen wird und welche straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften für Zuwiderhandlungen vorgesehen sind. Deutsche Hospiz Stiftung Der Stiftungsratsvorsitzende der Deutschen Hospiz Stiftung, Sozialminister a.D., Prof. Dr. Friedhelm Farthmann: „Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen.“
24.03.2005 Fälle wie Schiavo gibt es auch bei uns
24.02.2005 Deutsche Hospiz Stiftung dankt Zypries |
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Service Patientenverfügung
0231 / 73 80 730030 / 28 44 48 40 089 / 20 20 810 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||