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Pressemitteilungen der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung 2004
05.11.2004 Bundesjustizministerium schummelt sich an den Qualitätskriterien von Patientenverfügungen vorbei
01.11.2004 Nur Feiern statt Trauern macht krank
17.09.2004 Neue Fallpauschalen kein Grund zum Feiern
24.08.2004 Zuzahlungen für Sterbende sind unmenschlich
04.06.2004 Demenz als Todesurteil auch in Deutschland?
19.05.2004
Arbeitsgruppe macht Verwirrung perfekt Berlin. Im Juni will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Ergebnisse ihrer Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ vorstellen. Nach aktuellen Äußerungen eines Mitglieds der Arbeitsgruppe sollen Patientenverfügungen eine grundsätzliche Stärkung erhalten. Beispielsweise soll es für Betreuer von Koma-Patienten nicht mehr notwendig sein, für den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts einzuholen. Voraussetzung soll sein, dass es eine klare und eindeutige Patientenverfügung gibt. Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert, dass aber gerade in diesem Punkt völlige Unklarheit herrscht: „Zur Zeit weiß niemand in Deutschland genau, welches die Kriterien für eine praxistaugliche Patientenverfügung sind. Hier macht die Arbeitsgruppe das Chaos perfekt“, sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Statt für Rechtssicherheit zu sorgen, werde der Bürger weiter allein gelassen und seine Verunsicherung noch größer. Denn nach Ansicht der Arbeitsgruppe soll es auch in Zukunft keine festen Vorschriften geben. Sogar „mündliche Patientenverfügungen“ sollen ausreichen. Selbstbestimmung braucht einen Rahmen Die Deutsche Hospiz Stiftung kämpft als Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden seit Jahren für die Anerkennung von Patientenverfügungen. Diese müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um praxistauglich zu sein. So ist es absolut notwendig, dass Patientenverfügungen schriftlich abgefasst werden, dass eine Aufklärung vorausgeht und dass ein individueller Text entsteht, der regelmäßig aktualisiert wird. Sind diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird niemand mit Sicherheit sagen können, was dem Willen des Patienten entspricht. Die Deutsche Hospiz Stiftung warnt daher eindringlich vor noch mehr Schwammigkeit und fordert das Bundesjustizministerium auf, statt der zu erwartenden Beliebigkeit endlich klare Regeln vorzuschlagen. Hintergrund Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.
06.02.2004 Deutsche Hospiz Stiftung: Assistierter Suizid ist keine Lösung für ein marodes Gesundheitssystem |
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Service Patientenverfügung
0231 / 73 80 730030 / 28 44 48 40 089 / 20 20 810 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||