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Pressemitteilungen der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung 2004
05.11.2004 Bundesjustizministerium schummelt sich an den Qualitätskriterien von Patientenverfügungen vorbei
01.11.2004 Nur Feiern statt Trauern macht krank
17.09.2004 Neue Fallpauschalen kein Grund zum Feiern
24.08.2004 Zuzahlungen für Sterbende sind unmenschlich
08.06.2004
Zypries-Kommission höhlt Patientenschutz für Schwerstkranke aus Dortmund. Die Deutsche Hospiz Stiftung lehnt eine explizit gesetzlich garantierte Straffreiheit von ärztlich assistiertem Suizid und terminaler Sedierung, sowie den erleichterten Abbruch von Behandlungen von Wachkoma-Patienten und dementen Menschen ab. Dies wird voraussichtlich am Donnerstag die Zypries-Kommission „Patientenautonomie am Lebensende“ fordern. Dafür soll der Sterbehilfe-Paragraf 216 StGB novelliert werden. In einem offenen Brief an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht der Geschäftsführende Vorstand Eugen Brysch solche Neuregelungen als Paradigmenwechsel. „Straffreiheit zu garantieren und den Patientenschutz für Schwerstkranke auszuhöhlen, ist der Beginn des holländischen Weges. Die Duldung des ärztlich assistierten Suizids ist das Einfallstor für aktive Sterbehilfe“, sagt Brysch. Ausweitung von „terminaler Sedierung“ befürchtet Die Deutsche Hospiz Stiftung stellt klar: Wird die terminale Sedierung explizit straffrei gestellt, würden Ärzte diese vermutlich häufiger und früher einsetzen. Bisher ist die terminale Sedierung in Deutschland die absolut letzte Stufe der Schmerzmedizin, wenn ein leidender Patient gegen jegliche Schmerzmittel resistent ist. Er wird mit Medikamenten völlig ruhig gestellt und ist nahezu bewusstlos. Der Tod ist eine mögliche Nebenfolge. „Es ist notwendig, dass terminale Sedierung der juristisch überprüfbare Ausnahmefall bleibt. Das muss auch den Ärzten klar sein“, sagt Brysch. Ebenso sei eine richterliche Überprüfung bei Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen für Menschen erforderlich, die nicht im Sterbeprozess sind, beispielsweise Wachkoma-Patienten und demente Menschen. „Aus der Praxis wissen wir, dass Patienten in ihren Patientenverfügungen vorschnell Behandlungen aussschließen, weil sie Angst haben und schlecht informiert wurden“, sagt Brysch. Wichtiger als jede Therapie abzulehnen, sei es, ganzheitliche professionelle Begleitung einzufordern. So könne möglichst viel Lebensqualität bis zuletzt abgesichert werden, ohne den eigenen Patientenschutz aufzulösen. Der Weg müsse von der Akut-Medizin zur professionellen ganzheitlichen Begleitung führen. Brysch fordert, auf Gesetzesänderungen zu verzichten und bei Neuregelungen die Interessen der Schwerstkranken und Sterbenden zu berücksichtigen: „Ein Rechtsanspruch auf qualitative Sterbegleitung ist wichtiger als ein Rechtsanspruch auf Tötung.“ Hintergrund Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.
04.06.2004 Demenz als Todesurteil auch in Deutschland?
19.05.2004 Arbeitsgruppe macht Verwirrung perfekt
06.02.2004 Deutsche Hospiz Stiftung: Assistierter Suizid ist keine Lösung für ein marodes Gesundheitssystem |
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Service Patientenverfügung
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