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Pressemitteilungen der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung 2004
25.11.2004
Deutsche Hospiz Stiftung mit neuer Adresse und alter Rufnummer: Bundesweit einmaliger Service für Patientenverfügungen Dortmund. Die Deutsche Hospiz Stiftung ist umgezogen und hat den Service der Registrierung und Hinterlegung von Patientenverfügungen auf den höchsten technischen Stand gebracht. Die neuen Geschäftsräume befinden sich am Europaplatz 7, 44269 Dortmund. Das Schmerz- und Hospiztelefon ist unter der alten Telefonnummer 02 31/ 73 80 73 - 0 erreichbar. Dank technischer Neuerungen werden ab sofort im Bundeszentralregister Willenserklärung die Vorsorgedokumente digital archiviert. Auch Gespräche, in denen die Mitglieder der Patientenschutzorganisation ihren Willen bezüglich medizinischer und juristischer Fragen geäußert haben, werden nun elektronisch festgehalten. Vorteil: Neben der Patientenverfügung kann auch die gesamte Entstehungsgeschichte und die permanente Weiterentwicklung der Willenserklärung dokumentiert werden. So weist der Patient nach, dass er seine Verfügung sorgfältig verfasst und aktualisiert hat. Das sind die entscheidenden Kriterien, damit die Verfügung rechtsverbindlich ist und auch von Medizinern und Pflegepersonal umgesetzt wird. Im Ernstfall können die Dokumente schnell beim Bundeszentralregister Willenserklärung abgerufen werden. „Keine noch so gute Formulierungshilfe ersetzt die individuell verfasste Verfügung. Mit den neuen Möglichkeiten des Bundeszentralregisters Willenserklärung können die Patienten sicher sein, dass ihr Wille auch tatsächlich respektiert wird“, sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. „Ebenso wird es für unsere Experten möglich, sich in Krisensituationen mit behandelnden Ärzten schnell einzuschalten.“ Ethikkommission des Bundestags empfiehlt das Bundeszentralregister Fachleute und Bundestagsabgeordnete loben die Deutsche Hospiz Stiftung für ihre herausragende Arbeit. Die überparteiliche Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Ethik und Recht der modernen Medizin“ empfahl kürzlich in ihrem Zwischenbericht, Patientenverfügungen beim Bundeszentralregister Willenserklärung zu hinterlegen. Dies gebe den Betroffenen ein großes Maß an Sicherheit. Hintergrund Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas. Wegbeschreibungen für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Pkw aus Richtung Hannover oder Kassel und mit dem Pkw aus Richtung Bochum, Essen, Recklinghausen, Frankfurt oder Köln finden Sie hier.
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04.06.2004 Demenz als Todesurteil auch in Deutschland?
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Service Patientenverfügung
0231 / 73 80 730030 / 28 44 48 40 089 / 20 20 810 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||