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Pressemitteilungen der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung 2003
26.09.2003 Deutsche Hospiz Stiftung: Schwerstkranke brauchen keine Hilfe zum Suizid, sondern Hilfe zum Leben
18.09.2003 Deutsche Hospiz Stiftung: Finanzminister Eichel tritt die Rechte der Schwerstkranken mit den Füßen
10.07.2003 BGH-Beschluss zu Patientenverfügungen nicht haltbar - Deutsche Hospiz Stiftung fordert Korrektur
10.04.2003 BGH-Entscheidung schafft Chaos - Deutsche Hospiz Stiftung: Politik hat beim Betreuungsgesetz versagt
13.02.2003
OLG München: Wachkomapatient ist kein Sterbender - Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt Urteil München. Das Oberlandesgericht München hat nun bestätigt, dass der Wachkomapatient Peter K. kein Sterbender ist und deshalb sein Recht auf Ernährung weiterhin besteht. Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt diese Entscheidung, die auf eine Berufungsklage des Vaters von Peter K. zurückzuführen ist. 1998 hatte der heute 37-jährige Peter K. versucht sich umzubringen. Seither ist er im Wachkoma und lebt in einem Pflegeheim in Kiefersfelden in Bayern. Nun will sein Vater, der gleichzeitig sein Betreuer ist, dass die Pflegenden seinen Sohn sterben lassen, weil dies dessen Willen entspräche. Die Kranken-Kost, die er über eine Sonde bekommt, soll eingestellt werden: Tod durch Verhungern. Doch die Pflegenden erleben ihn als Menschen, der lächelt und sich über Süßes freut. Sie wollen ihn nicht verhungern lassen – das Gerichtsurteil gibt ihnen Recht. Sterbehilfe durch die Hintertür Peter K. kann jetzt nicht mitteilen, was er will. Er hat auch nicht vorgesorgt, hat keine Patientenverfügung verfasst. Damit hätte er rechtzeitig festlegen können, was er in bestimmten Situationen will und was nicht. Weil keine Patientenverfügung vorlag, versuchte der Staatsanwalt, den mutmaßlichen Willen von Peter K. zu ermitteln. Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung: „Wirkliche Selbstbestimmung lässt sich mit einer rechtzeitig verfassten und wirksamen Patientenverfügung wahren. Dann muss nicht aufgrund eines mutmaßlichen Willens über Tod und Leben entschieden werden.“ Über die Stiftung mit Sitz in Dortmund kann jeder die Medizinische Patientenanwaltschaft – die juristisch abgesicherte Patientenverfügung – bekommen. Wichtig ist es, umfassend informiert zu sein. Brysch: „Allerdings warnen wir als Patientenschützer vor Sterbehilfe durch die Hintertür.“ Es muss dabei bleiben, dass jeder essen und trinken darf. Es sei denn, er hat es verbindlich anders festgelegt. Eine Beweislastumkehr wäre fatal. Das hieße, Schwerstkranke müssten Essen und Trinken extra einfordern: Kostendrückern im Gesundheitssystem könnte Tür und Tor geöffnet werden. Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist Sprachrohr der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie hat über 50 000 Förderer und Mitglieder. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen.
20.01.2003 Beratungshotline der Deutschen Hospiz Stiftung beweist - Frauen werden am Ende allein gelassen |
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Service Patientenverfügung
0231 / 73 80 730030 / 28 44 48 40 089 / 20 20 810 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||