![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Pressemitteilungen der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung 2003
26.09.2003 Deutsche Hospiz Stiftung: Schwerstkranke brauchen keine Hilfe zum Suizid, sondern Hilfe zum Leben
18.09.2003 Deutsche Hospiz Stiftung: Finanzminister Eichel tritt die Rechte der Schwerstkranken mit den Füßen
29.08.2003
Bundesjustizministerin Zypries schließt Anwalt der Sterbenden und Schwerstkranken aus – Befürworter aktiver Sterbehilfe arbeiten an Arbeitsgruppe Patientenverfügung mit Dortmund/ Berlin. Die Deutsche Hospiz Stiftung reagiert mit Empörung auf die Entscheidung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die einzige Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden nicht an der Arbeitsgruppe Patientenverfügungen zu beteiligen. Stattdessen sollen Befürworter von aktiver Sterbehilfe einbezogen werden. „Es ist zu befürchten, dass aktive Sterbehilfe in Deutschland salonfähig wird. Das Töten von alten und kranken Menschen wird verharmlost. Die Menschenwürde der Schwerstkranken wird mit Füßen getreten“, sagt Monika Schweihoff, Ärztin bei der Deutschen Hospiz Stiftung. Es sei vollkommen unverständlich, dass Bundesjustizministerin Zypries Befürwortern von aktiver Sterbehilfe eine Plattform biete. Schließlich herrsche in der Bevölkerung ein breiter Konsens darüber, dass die aktive Sterbehilfe verboten bleiben müsse. Politiker entscheiden über die Köpfe der Betroffenen hinweg. Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung ist dringend notwendig Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs im März hatte viele Menschen verunsichert. Demnach müssen Vormundschaftsrichter künftig prüfen, ob Patientenverfügungen gültig sind, wenn lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden sollen. Die Deutsche Hospiz Stiftung, die mit der Medizinischen Patientenanwaltschaft eine juristisch geprüfte und valide Patientenverfügung anbietet, hatte deshalb gefordert, Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln. Außerdem tritt die Deutsche Hospiz Stiftung dafür ein, dass Qualitätskriterien für diese Verfügungen festgelegt werden. Bundesjustizministerin Zypries richtete daraufhin eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe ein, die Empfehlungen für die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen erarbeiten soll. Ministerin Zypries teilte nun in einem Schreiben mit, dass die Deutsche Hospiz Stiftung nicht daran beteiligt wird. Hintergrund Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie gibt vielen Menschen Rat und Hilfe zur Medizinischen Patientenanwaltschaft, der juristisch geprüften Patientenverfügung der Deutschen Hospiz Stiftung.
10.07.2003 BGH-Beschluss zu Patientenverfügungen nicht haltbar - Deutsche Hospiz Stiftung fordert Korrektur
10.04.2003 BGH-Entscheidung schafft Chaos - Deutsche Hospiz Stiftung: Politik hat beim Betreuungsgesetz versagt
13.02.2003 OLG München: Wachkomapatient ist kein Sterbender - Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt Urteil
20.01.2003 Beratungshotline der Deutschen Hospiz Stiftung beweist - Frauen werden am Ende allein gelassen |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Service Patientenverfügung
0231 / 73 80 730030 / 28 44 48 40 089 / 20 20 810 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||