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Pressemitteilungen der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung 2000
28.12.2000 Hilfe beim Sterben anstelle von Euthanasie - Deutsche Hospiz Stiftung schüttet Spenden aus
10.10.2000 Deutsche Hospiz Stiftung: Sterbehelfer-Versuch, die Hospizbewegung zu diskreditieren, wird scheitern
24.08.2000 Jahr für Jahr sterben mehr Krebspatienten unter Qualen - Schmerzmediziner beklagt Kardinalfehler
04.04.2000
Zur Pressekonferenz am 4. April 2000 im Landtag Vorsorge treffen für Selbstbestimmung nicht nur am Lebensende! Prominente unterstützen die Medizinische Patientenanwaltschaft Deutsche Hospiz Stiftung stellt Anzeigenkampagne vor Was haben Prominente wie Ottmar Hitzfeld, Rolf Bossi, Hans-Wolfgang Pfeifer,Uschi Glas und Norbert Blüm gemeinsam mit den Ministerpräsidenten Kurt Beck, Erwin Teufel, Bernhard Vogel, Manfred Stolpe, Edmund Stoiber und Kurt Biedenkopf? Sie engagieren sich in einer neuen Kampagne für Selbstbestimmung durch die Medizinische Patientenanwaltschaft der Deutschen Hospiz Stiftung. Eigentlich möchte wohl jeder selbst darüber entscheiden, wie und ob er im Falle einer Krankheit behandelt wird. Kein Problem, so lange er das selbst sagen kann. Doch nach einem Autounfall, einer Operation, bei schwerer Krankheit oder im Alter ist das nicht mehr allen Menschen möglich. Damit dann trotzdem nach eigenem Willen entschieden wird, kann sich aber jeder absichern: mit der Medizinischen Patientenanwaltschaft. Das ist die rechtzeitige, schriftliche Äußerung darüber, was man will und was nicht, und wer im Notfall für einen sprechen darf. Diese Form der Vorsorge bekannter machen will nun die Deutsche Hospiz Stiftung mit der neuen Freianzeigen-Kampagne, für die sich die Prominenten einsetzen. Mit ihrem Foto und ihrem Namen stehen sie hinter diesem Anliegen der Hospiz Stiftung - zum Wohle aller. In der Medizinischen Patientenanwaltschaft lässt sich die rechtliche Vertretung wirksam regeln. Eugen Brysch, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Deutschen Hospiz Stiftung, räumt mit einem weit verbreiteten Irrtum auf: "Die rechtliche Vertretung liegt nicht automatisch beim Ehe- oder Lebenspartner oder den nächsten Angehörigen." Ein juristisch schwieriges Feld, das nicht ohne Fachverstand beackert werden sollte. Prof. Dr. Friedhelm Farthmann, MdL und Stiftungsratsvorsitzender der Deutschen Hospiz Stiftung: "Bis zu 80 Prozent der abgefassten Vorsorgevollmachten sind leider so angelegt, dass sie im Notfall keine Bindewirkung für den Arzt haben." Nur wer rechtzeitig und korrekt vorsorgt, kann sich sicher sein, dass nach seinem Willen gehandelt wird. Der beste Weg dorthin: die Medizinische Patientenanwaltschaft. Eine Informationsmappe darüber gibt es gegen zehn Mark in Briefmarken bei: Deutsche Hospiz Stiftung, Im Defdahl 5-10 in 44141 Dortmund. Auskünfte bietet auch das dortige "Schmerz- und Hospiztelefon" unter der Nummer 0231 / 73 80 73 0.
11.01.2000 Freude bei Uschi Glas: Bundes-Justizministerin übernimmt Schirmherrschaft für Hospiz-Dienste |
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Service Patientenverfügung
0231 / 73 80 730030 / 28 44 48 40 089 / 20 20 810 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||