![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Pressemitteilungen der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung 2000
28.12.2000 Hilfe beim Sterben anstelle von Euthanasie - Deutsche Hospiz Stiftung schüttet Spenden aus
10.10.2000 Deutsche Hospiz Stiftung: Sterbehelfer-Versuch, die Hospizbewegung zu diskreditieren, wird scheitern
24.08.2000 Jahr für Jahr sterben mehr Krebspatienten unter Qualen - Schmerzmediziner beklagt Kardinalfehler
26.04.2000
Streit um Bezahlung der Ärzte: Deutsche Hospiz Stiftung fordert ein Qualitäts-Honorar Dortmund. Leistung soll sich lohnen dieses Prinzip wünscht sich der Verband der Angestellten-Krankenkassen nun auch für das Honorar von Ärzten und Krankenhäusern. Es soll sich nach dem Erfolg richten. Für "völlig praxisfern" hält diese Idee allerdings die Ärztin Monika Schweihoff, Referentin der Deutschen Hospiz Stiftung. Die in Dortmund ansässige Stiftung mit über 40 000 Förderern und Mitgliedern vertritt die Rechte Schwerstkranker und Sterbender. Auf diese Menschen entfallen die meisten der Behandlungskosten in Deutschland, etwa zwei Drittel. "Doch wie soll bei ihnen nach Erfolgsmaßstäben abgerechnet werden? Eine makabre Idee. Heilung ist bei vielen von ihnen eben nicht mehr möglich", so Schweihoff. "Statt dessen sollte Qualität stärker honoriert werden. Jeder hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt." Dazu gehört auch eine optimale Betreuung durch Ärzte. Das entscheidende Kriterium: der zufriedene Patient. Erfolgshonorar ist ein Irrweg Gerade die Qualität der Behandlung von Schmerzpatienten muss sich dringend steigern; da könnte der Anreiz höherer Honorare helfen. Schweihoff: "Deutschland liegt beim Verschreiben von Opioiden wie Morphium weltweit nur auf Platz 19. Immer noch müssen Schwerstkranke und Sterbende unnötig leiden." Nicht einmal die Hälfte der behandelten Tumorpatienten bekommt eine angemessene Schmerztherapie. Die Weltgesundheits-Organisation WHO hat dazu schon vor Jahren einen Stufenplan aufgestellt. Doch noch verordnen Ärzte nicht immer die angemessenen Schmerzmittel. Denn die dem zugrunde liegende Palliativmedizin gehört nicht zu ihrer Ausbildungs-Ordnung, umfassende Information ist Mangelware. Und: Auch Ärzte kämpfen mit dem Tabuthema Tod. Schwerstkranke und Sterbende können ihre Rechte selten durchsetzen, nicht nur gegenüber Ärzten. Deren Standesvertretung muss sich fragen lassen, ob ihr aktueller Aufschrei wirklich dem Wohl des Patienten oder aber ihrem eigenen Interesse dient.
11.01.2000 Freude bei Uschi Glas: Bundes-Justizministerin übernimmt Schirmherrschaft für Hospiz-Dienste |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Service Patientenverfügung
0231 / 73 80 730030 / 28 44 48 40 089 / 20 20 810 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||