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Pressemitteilungen der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung 2000
28.12.2000 Hilfe beim Sterben anstelle von Euthanasie - Deutsche Hospiz Stiftung schüttet Spenden aus
10.10.2000 Deutsche Hospiz Stiftung: Sterbehelfer-Versuch, die Hospizbewegung zu diskreditieren, wird scheitern
29.09.2000
Deutsche Hospiz Stiftung hinterfragt Praxistauglichkeit - Juristentag beschließt Grundsätze zu Patientenverfügungen Leipzig / Dortmund. Der Deutsche Juristentag in Leipzig, der heute (29.9.) endet, hat wegweisende Beschlüsse zur zivilrechtlichen Absicherung der Patientenautonomie gefasst. Ausgehend von dem begrüßenswerten Grundsatz, dass aktive Sterbehilfe "auch bei ausdrücklich auf sie gerichtetem Patientenwillen weiterhin unzulässig" sein soll, standen Patientenverfügungen im Mittelpunkt der Diskussion. Hierbei ist "im Zweifel für die Lebenserhaltung" zu entscheiden und für eine Behandlung "nach dem aktuellen Stand der ärztlichen Kunst" - mit moderner Schmerztherapie und Hospizarbeit, wie die Deutsche Hospiz Stiftung ergänzt. Sie sieht in den Beschlüssen "das Modell ihrer Medizinischen Patientenanwaltschaft in jeder Hinsicht bestätigt", so Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand. Denn auch die Juristen formulieren, dass die Bestellung eines Medizinischen Patientenanwalts zum Gesundheitsbevollmächtigten "ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung für die Situation der Einwilligungsunfähigkeit" ist. Entscheidung über Leben und Tod Zentraler Punkt aller Patientenverfügungen ist die Aufgeklärtheit der Patienten. Darin sind sich die Dortmunder Stiftung und die Juristen einig. Dem Arzt kommt dabei eine entscheidende Rolle als Berater zu. Nur so ist es möglich, valide und praxistaugliche Patientenverfügungen zu verfassen. Allerdings hat sich der Juristentag nicht dazu durchgerungen, Aufklärung als zwingende Voraussetzung für Patientenverfügungen zu fordern. "Leider", so Brysch. "Denn nur wer sich gründlich mit den ungeliebten Themen Krankheit und Sterben beschäftigt, wird sich darüber klar, was er wirklich will." Zwingend notwendig dafür sind Gespräche mit dem Hausarzt oder behandelnden Arzt, außerdem mit denjenigen, die durch die Patientenverfügung bevollmächtigt werden. "Schließlich geht es dabei oft um Entscheidungen über Leben und Tod." Auch andere Validitätskriterien vermisst die Stiftung in den Beschlüssen des Juristentages. Sie verweist auf ihren kürzlich auf der Bundespressekonferenz vorgestellten 12-Punkte-Check, mit dem jeder sein Dokument auf Wirksamkeit überprüfen kann. Diesen Katalog haben bereits Tausende angefordert. Informationen gibt es beim Schmerz- und Hospiztelefon unter der Telefonnummer 02 31 / 73 80 73-0 und unter www.hospize.de im Internet.
24.08.2000 Jahr für Jahr sterben mehr Krebspatienten unter Qualen - Schmerzmediziner beklagt Kardinalfehler
11.01.2000 Freude bei Uschi Glas: Bundes-Justizministerin übernimmt Schirmherrschaft für Hospiz-Dienste |
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Service Patientenverfügung
0231 / 73 80 730030 / 28 44 48 40 089 / 20 20 810 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||