![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Schiedsstelle Patientenverfügung Das vom Deutschen Bundestag am 18.06.2009 verabschiedete Gesetz zur Patientenverfügung stellt hohe Anforderungen an Vorsorgedokumente. Eine Patientenverfügung muss sich auf eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff beziehen und auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Da gleichzeitig keine individuelle Beratung beim Verfassen einer Patientenverfügung vorgeschrieben ist, wird es zu Konflikten kommen. Hilfe bei Konflikten um Patientenverfügungen Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat eine Schiedsstelle eingerichtet, die bei solchen Auseinandersetzungen berät und zwischen den Beteiligten vermittelt. Sowohl Angehörige als auch Ärzte können die Hilfe unserer Experten in Anspruch nehmen, und zwar bevor die Situation eskaliert und vor Gericht endet. Im Streitfall wird jede Patientenverfügung innerhalb von zwei Werktagen gebührenfrei geprüft. Um Konflikte beizulegen, bieten wir von der telefonischen Beratung über die Erstellung von Gutachten bis hin zur Vermittlung vor Ort unsere Hilfe an. Die Schiedsstelle ist telefonisch unter 0231 7380730 und auch per erreichbar. |
![]() ........................................... ........................................... |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Service Patientenverfügung
0231 / 73 80 730030 / 28 44 48 40 089 / 20 20 810 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||