Deutsche Hospiz Stiftung, Patientenschutz, Patientenverfügung, Beratung, Vorsorgedokumente, Bundeszentralregister Willenserklärung, Schmerz- und Hospiztelefon
Service Patientenverfügung
Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2009 ein Gesetz zur Patientenverfügung beschlossen. Nach diesem muss sich die Patientenverfügung ausdrücklich auf "Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe" beziehen und auf die "aktuelle Lebens- und Behandlungssituation" zutreffen.

Sie werden sich fragen:

  • Wie muss meine Patientenverfügung aussehen, damit sie auch wirklich im Ernstfall umgesetzt werden kann?
  • Wie kann ich sicherstellen, dass mein Wille bei schwerster Krankheit und Einwilligungsunfähigkeit befolgt wird?
  • Ist meine alte Patientenverfügung noch gültig?
  • Gibt es einen Widerspruch zwischen Patientenverfügung und Erklärung zur Organspende?

  • Wir lassen Sie mit Ihren Fragen nicht allein. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat für Sie ein umfassendes Beratungskonzept entwickelt. Unsere Patientenberater aus den Bereichen Pflege, Recht und Seelsorge helfen Ihnen gerne weiter. Denn uns geht es um Sie!

    Gemeinsam zur selbstbestimmten Vorsorge: Das Beratungsgespräch
    Werden Sie Mitglied und nehmen Sie unseren Service Patientenverfügung in Anspruch:

  • Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen Ihre individuellen Vorsorgedokumente; persönlich oder telefonisch.

  • Wir prüfen Ihre bisherigen Dokumente hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit.

  • Sie können Ihre Dokumente im Bundeszentralregister Willenserklärung kostenlos registrieren lassen.


  • Hunderte von Vordrucken von Patientenverfügungen verunsichern statt abzusichern. Sie möchten ein Beratungsangebot in Anspruch nehmen und fragen sich, worauf Sie achten sollten? Bei uns finden Sie einen Qualitätscheck für die Beratung von Patientenverfügungen. Seien Sie kritisch!


    Patientenverfügung in den Medien:

    Erfahrungsbericht Rosemarie Paul
    Mitglied Roswitha Paul: "Gerade noch rechtzeitig haben mein Mann und ich Vorsorgedokumente verfasst."
    Service Patientenverfügung
    0231 / 73 80 730
    030 / 28 44 48 40
    089 / 20 20 810
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