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Service Patientenverfügung Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2009 ein Gesetz zur Patientenverfügung beschlossen. Nach diesem muss sich die Patientenverfügung ausdrücklich auf "Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe" beziehen und auf die "aktuelle Lebens- und Behandlungssituation" zutreffen. Sie werden sich fragen: Wir lassen Sie mit Ihren Fragen nicht allein. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat für Sie ein umfassendes Beratungskonzept entwickelt. Unsere Patientenberater aus den Bereichen Pflege, Recht und Seelsorge helfen Ihnen gerne weiter. Denn uns geht es um Sie! ![]() Gemeinsam zur selbstbestimmten Vorsorge: Das Beratungsgespräch Werden Sie Mitglied und nehmen Sie unseren Service Patientenverfügung in Anspruch: |
Hunderte von Vordrucken von Patientenverfügungen verunsichern statt abzusichern. Sie möchten ein Beratungsangebot in Anspruch nehmen und fragen sich, worauf Sie achten sollten? Bei uns finden Sie einen Qualitätscheck für die Beratung von Patientenverfügungen. Seien Sie kritisch! Patientenverfügung in den Medien: Mitglied Roswitha Paul: "Gerade noch rechtzeitig haben mein Mann und ich Vorsorgedokumente verfasst." |
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Service Patientenverfügung
0231 / 73 80 730030 / 28 44 48 40 089 / 20 20 810 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||