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Kompetent und schnell – das Team des Patientenschutztelefons „Ich verstehe die Welt nicht mehr.“ Brigitte S. holt tief Luft. Ihr Mann liegt auf der Intensivstation und soll künstlich am Leben gehalten werden. Mit zitternder Stimme sagt sie in den Hörer: „Ich bin doch die Ehefrau, da treffe ich doch selbstverständlich Entscheidungen, die die Behandlung meines Mannes angehen, wenn er es selbst nicht mehr kann.“ Entscheidungen zum Beispiel darüber, ob die lebenserhaltenden Maßnahmen weitergeführt werden sollen. Als die Ärzte im Krankenhaus sich weigerten, die Behandlung abzubrechen, wusste Brigitte S. nicht mehr weiter. Zum Glück bekam sie von einer Bekannten die Nummer des Patientenschutztelefons der Deutschen Hospiz Stiftung. ![]() Es ist ein gutes Gefühl, gut beraten zu sein. „Leider dürfen auch die nächsten Angehörigen wie Ehepartner, Eltern oder Kinder nicht automatisch in solchen Fragen entscheiden“, klärt das Team des Patientenschutztelefons auf. Ihr Mann hätte sie mit einer Vorsorgevollmacht dazu berechtigen müssen. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung konnte dennoch helfen. Sie ermutigte Brigitte S., sich an das Gericht zu wenden und ein Betreuungsverfahren einzuleiten. Nach diesem Gespräch fühlte sie sich stark genug, diese Schritte zu gehen. „Jetzt weiß ich, dass mir die Deutsche Hospiz Stiftung jederzeit zur Seite steht“, sagt sie erleichtert. „Auch wenn ich für mich selbst vorsorgen will - und zwar rechtzeitig.“ Einstehen für Patientenschutz „Das kann doch nicht wahr sein“, sagt Ralf K. entrüstet. „Ich habe eine Vorsorgevollmacht für meine Freundin. Da darf ich doch bestimmen, welche Behandlung durchgeführt werden soll“, sprudelt es aus dem 38-Jährigen nur so hervor. Seine Lebensgefährtin liegt auf der Intensivstation. Sie hat in ihrer Patientenverfügung eine dauerhafte, künstliche Beatmung ausgeschlossen. Die Ärzte aber wollen den dokumentierten Willen ihrer Patientin nicht umsetzen und weisen auch Ralf K. immer wieder ab. In seiner Not wendet er sich als Mitglied an die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung. Dort findet er selbstverständlich sofort Unterstützung. „Ganz klar, wir sprechen noch heute mit den behandelnden Ärzten“, versichert ihm eine Juristin der Patientenschutzorganisation. Und das ist nur einer von vielen Schritten, um Ralf K. den Rücken zu stärken. „Meistens reicht ein Gespräch auf Augenhöhe, um die Lage zu klären“, erläutert die Expertin. Wenn das aber nicht hilft, scheuen wir uns auch nicht, in Absprache mit den Betroffenen andere Schritte für den Schutz des Patienten einzuleiten. Wenn die Kasse nicht zahlt Regina W. war erst 54 Jahre alt, als sie die schreckliche Diagnose erfuhr: Ihre Krebserkrankung war weit fortgeschritten und nicht mehr heilbar. Nur noch wenige Wochen sollte sie zu leben haben, schätzten die Ärzte. Doch der Aufenthalt in einem stationären Hospiz tat Regina W. gut. Nach zwei Wochen ging es ihr deutlich besser. Gute Pflege und die Gewissheit, nicht leidend sterben zu müssen, hatten sie ein wenig stabilisiert. Dann kam der Knall: Bei einer routinemäßigen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wird Regina W. „eine zu gute Verfassung für die Unterbringung im Hospiz“ bescheinigt. Die Krankenkasse verweigert daraufhin jede weitere Kostenübernahme. Das Hospiz sieht sich gezwungen, die Schwerstkranke zu entlassen, da es auf die Finanzierung der Kassen angewiesen ist. In dieser Situation wendet sich der Ehemann an die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung. Unbürokratisch und schnell nimmt eine Mitarbeiterin Kontakt mit den Verantwortlichen auf. Als das vermittelnde Gespräch nichts bringt, geht es um direkte Hilfe vor Ort. Die Patientenschutzorganisation schildert den Medien den eindrucksvollen Fall. Zeitungen und Radio beginnen, von Regina W. zu berichten. Die medienwirksame Öffentlichkeitsarbeit zwingt schließlich die Krankenkasse „in die Knie“. Regina W. darf im Hospiz bleiben. ![]() Von Mensch zu Mensch - so wird geholfen, wenn Sie Fragen haben. Für jeden ein offenes Ohr Das Team der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat für jeden Anrufer ein offenes Ohr und ein mitfühlendes Herz. Als unabhängige, einzige bundesweite Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke, Pflegebedürftige und Sterbende ist die Stiftung nur dem Menschen verpflichtet und kann dadurch schnell und individuell handeln. Vielleicht auch einmal für Sie. Bitte helfen Sie uns, dass dieser kostenlose und unabhängige Service am Patientenschutztelefon auch weiterhin erhalten werden kann. Deshalb: Werden Sie Mitglied oder spenden Sie! Damit wir auch in Zukunft aktiven Patientenschutz leisten können. Es kommt auch auf Sie an! |
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Service Patientenverfügung
0231 / 73 80 730030 / 28 44 48 40 089 / 20 20 810 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||