Deutsche Hospiz Stiftung, Patientenschutz, Patientenverfügung, Beratung, Vorsorgedokumente, Bundeszentralregister Willenserklärung, Schmerz- und Hospiztelefon
Adressen Hospiz- und Palliativangebote
Hospiz- und Palliativdienste sind eigenständige Einrichtungen vor Ort. Sie werden größtenteils durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert und sind daher Leistungserbringer. Das heißt, sie erhalten einen Kostenersatz durch die Krankenkassen. Für einen Hospizaufenthalt dürfen den Patienten keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

Als Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende unterhält die Deutsche Hospiz Stiftung keine eigenen Hospiz- und Palliativprojekte.

Um sich über ambulante Hospizdienste, stationäre Hospize und Palliativstationen in Ihrer Nähe zu informieren, klicken Sie bitte auf Ihren Postleitzahlenbereich.
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Suchen Sie nähere Informationen zu Hospizeinrichtungen für Kinder, öffnen Sie bitte die pdf-Datei.
Service Patientenverfügung
0231 / 73 80 730
030 / 28 44 48 40
089 / 20 20 810
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