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Service Patientenverfügung Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.2009 für ein Gesetz zur Patientenverfügung gestimmt. Nach diesem muss sich die Patientenverfügung ausdrücklich auf Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe beziehen und auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Sie haben bereits Vorsorgedokumente, sind sich aber unsicher, ob diese der Praxis standhalten? Die folgenden Fragen helfen Ihnen, Ihre bereits vorhandenen Vorsorgedokumente zu überprüfen: Beim Thema Vorsorge gibt es viele Fragen. Hunderte von Mustern, Formularen und Vordrucken von Patientenverfügungen verunsichern statt abzusichern. Sie möchten ein Beratungsangebot in Anspruch nehmen und sind verunsichert, ob der Anbieter seriös arbeitet? Bei uns finden Sie einen Qualitätscheck für die Beratung von Patientenverfügungen. Seien Sie kritisch! Wir helfen Ihnen und lassen Sie mit mit Ihren Fragen nicht allein. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat für Sie ein umfassendes Beratungskonzept entwickelt: die Medizinische Patientenanwaltschaft. Unser multiprofessionelles Team aus den Bereichen Pflege, Recht und Seelsorge hilft Ihnen gerne weiter. ![]() Gemeinsam zur selbstbestimmten Vorsorge: Das Beratungsgespräch Werden Sie Mitglied und nehmen Sie unseren Service Patientenverfügung in Anspruch: |
.............................................. Patientenverfügung in den Medien: Mitglied Roswitha Paul: "Gerade noch rechtzeitig haben mein Mann und ich Vorsorgedokumente verfasst." |
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Service Patientenverfügung
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